Leichtkraftfahrzeuge & Mopedautos aus Kaufbeuren
Autocenter Lill – Ihr Fachhändler für Leicht-KFZ, Mopedautos und 45 kmh-Autos aus dem Allgäu
Leichtkraftfahrzeuge (früher auch Mopedauto, oder 45 kmh-Auto genannt) bezeichnen heute 2-sitzige Fahrzeuge, deren Gesamtgewicht 350 kg und die Motorleistung 4 kw bei Dieselmotoren nicht überschreiten.
Ursprünglich kommen diese Sonderfahrzeuge wie Microcar und Ligier aus dem Bereich Krankenfahrstuhl und waren mit Benzinmotoren ausgestattet. Diese Motorenart wird vom Gesetzgeber über die Kubikzahl von 50 ccm im Gegensatz zu Dieselmotoren mit der Deckelung von 4 kw Leistung begrenzt, um den Status Leichtkraftfahrzeug (Kategorie L6e) zu erhalten. Jeder der mal eine Vespa mit 50 ccm Leistung gefahren ist, weiß um die Schwäche bei Steigungen. Dazu kommt die zu erwartende, verminderte Gesamtlaufleistung im Vergleich zu Dieselmotoren.
Das hat dazu geführt, daß ab ca. 2000 – 2002 diese Fahrzeug immer mit Dieselmotoren ausgestattet wurden. Heute kann kein neues Leichtkraftfahrzeug oder Microcar mehr mit Benzinmotor erworben werden.
Leichtkraftfahrzeuge von Ligier, Chatenet, Microcar
Die heute verwendeten Motoren von Leichtkraftfahrzeugen sind vom Hersteller Lombardini – Progressmotor und Common-Rail-Motor -, Yanmar und Kubota. Diese Motoren werden von allen namhaften Leichtkraftfahrzeug-Herstellern (Ligier, Microcar, Chatenet, Due, Aixam) verwendet.
Dies sind die am meisten verbreiteten Hersteller, neben denen sich einige Randmarken wie z.B. JDM, Casalini, Grecav und teilweise bereits ausgestorbenen Hersteller (Tasso, Italcar, Bellier) speziell im Gebrauchtwagensektor auf dem Leichtkraftfahrzeugmark versuchen zu behaupten.
Wurden früher diese Fahrzeuge hauptsächlich von Senioren oder Menschen mit Einschränkungen gefahren, liegt der absolute Trend darin, daß immer mehr Jugendliche damit ihre teilweise nicht unerheblichen Entfernungen zu Schule und Ausbildung damit zurücklegen.
Dies ist seit 19.01.2013 mit der Führerscheinklasse AM möglich und führt zu einer erheblich gestiegenen Nachfrage. Mußte davor doch der Führerschein Klasse T (Traktor) oder S (Sonderfahrzeuge – speziell eben diese Leichtkraftfahrzeuge und die 3-rädrigen Fahrzeuge – Ape) erworben werden.
Man kann sich vorstellen, daß nicht jeder 16-jährige Jugendliche mit einem Traktor und dem dazugehörigen Hänger eine Fahrschulausbildung absolvieren möchte. Die Klasse S wurde von den Fahrschulen aufgrund fehlender Schulungs-/Prüfungsfahrzeuge nur sehr zaghaft angeboten.